Wahlordnung
für das Beteiligungsgremium Fürther Jugendrat
Die Durchführung der 1. Wahl zum Fürther Jugendrat richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.
§ 1 Wahlgrundsätze
(1) Die Wahl erfolgt als Online-Wahl über ein sicheres Wahlsystem, das von der Abteilung Jugendarbeit bei einem professionellen Anbieter gebucht ist.
(2) Abgestimmt werden kann mit privaten Endgeräten oder in den teilnehmenden Wahllokalen (Jugendhäuser und Schulen)
(3) Die Wahl wird nach den Grundsätzen einer Mehrheitswahl durchgeführt.
§ 2 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
(1) Berechtigt, den Jugendrat zu wählen, sind alle jungen Menschen, die am ersten Tag des Wahlzeitraums das zwölfte Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben und in Fürth wohnen.
(2) Berechtigt, sich wählen zu lassen, sind alle jungen Menschen, die die am ersten Tag des Wahlzeitraums das zwölfte Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben und in Fürth wohnen.
(3) Eine Kandidatur für den Fürther Jugendrat ist spätestens drei Monate vor der Wahl beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien anzumelden.
§ 3 Vorbereitung der Wahl
(1) Alle Wahlberechtigten erhalten zu Beginn der Wahl per Post die Wahlunterlagen. Diese umfassen:
a. Einen QR-Code, der zur sicheren Online-Wahl führt
b. Eine individuelle Wähler-ID und Passwort für die Authentifizierung.
(2) Die Wahlkandidatinnen und -kandidaten werden auf der offiziellen Webseite des Jugendrates sowie in sozialen Medien und auf Wahlplakaten vorgestellt.
§ 4 Wahlvorgang
(1) Die Wahl findet online statt und beginnt am ersten Tag des fünftägigen Wahlzeitraums um 08:00 Uhr und endet am fünften Tag (Freitag) um 18:00 Uhr.
(2) Jede wahlberechtigte Person kann sich über den QR-Code mit ihren individuellen Zugangsdaten zum Online-Wahltool (Login) einwählen und abstimmen.
(3) Jede wahlberechtigte Person hat 15 Stimmen, wobei bis zu drei Stimmen auf einen Kandidaten vereint werden können.
(4) Stimmen, die nicht angegeben werden oder leer sind, gelten als Enthaltung und sind damit ungültig.
(5) Die Wahl ist geheim, Stimmabgaben erfolgen anonymisiert.
§ 5 Stimmabgabe und Sicherheit
(1) Jeder Wahlberechtigte darf nur einmal an der Wahl teilnehmen.
(2) Zur Vermeidung von Missbrauch wird die Stimmabgabe durch die einmalige Verwendung der individuellen Wähler-ID und des Passworts gesichert.
(3) Der Zugang zum Wahlsystem ist durch Verschlüsselungstechniken auf dem aktuellen Stand der Technik und Datenschutzmaßnahmen geschützt.
§ 6 Wahlleitung
(1) Die Wahlleitung ist die „Koordinator/in Jugendrat“ im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Stadt Fürth. Vertretung sind die beiden laut Satzung ständigen beratenden Mitglieder des Jugendrates (der bzw. die Kommunale Jugendpfleger/in und der erste Vorstand des Stadtjugendringes Fürth).
(2) Die Wahlleitung ist verantwortlich für die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs.
§ 7 Wahlergebnis
(1) Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt automatisch durch das Online-Wahltool und wird bei einer öffentlichen Veranstaltung am Abend des letzten Wahltages durch den Wahlleiter bekannt gegeben.
(2) Der Wahlleiter gibt auf Grundlage des vom Dienstleister der Online-Wahl bereitgestellten Ergebnisses bekannt:
• die Zahl der wahlberechtigten Personen
• die Zahl der Wählerinnen und Wähler
• die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen
• die Zahl der Enthaltungen und damit ungültigen Stimmen
• die Zahl der für die einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen abgegeben gültigen Stimmen.
(3) Gewählt sind die ersten 15 Kandidatinnen oder Kandidaten mit den meisten Stimmen.
(4) Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet über die Zuteilung des letzten verfügbaren Sitzes im Jugendrat das Los, gezogen wird über das Online-Wahltool (Computer zieht das Los).
(5) Bei weniger als 15 gewählten Personen entscheidet das Los unter den Kandidatinnen und Kandidaten mit null Stimmen. Hierbei entscheidet das Losverfahren durch den Dienstleister der Online-Wahl (der Computer zieht das Los).
(6) Die Daten der Online-Wahl sind nach Beendigung der Wahl auszuwerten und elektronisch zu archivieren.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Wahlordnung tritt am Tag nach Bekanntgabe in der INFÜ in Kraft.
Vorstehende Wahlordnung für das Beteiligungsgremium Fürther Jugendrat wurde vom Stadtrat am 25.09.2024 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht.
Fürth,
Stadt Fürth
Dr. Thomas Jung
Oberbürgermeister

Allgemeine Informationen
Hier findest du die Flyer mit allen Informationen zum Fürther Jugendrat und zur Wahl:
Fürther Jugendrat
Echt Fürth – Agentur für Demokratie und Jugendbeteiligung
Waagstraße 3
90762 Fürth
E-Mail: jugendrat@echt-fuerth.de
Tel. / Whatsapp: 0151 68412804
Instagram: fuertherjugendrat
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